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Waffengesetz

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"Waffengesetzgebung genügt"

Am 13. Februar 2011 wird das Schweizer Volk über die Volksinitiative "Für den Schutz gegen Waffengewalt" abstimmen. Befürworter versprechen, die Umsetzung der Initiative bringe mehr Sicherheit. Gegner reden von einer Mogelpackung.


Von Martin Nauer

Walenstadt. - An der Präsidentenkonferenz des Schützenverbandes Sarganserland (SVS) im "Seehof" nahmen am vergangenen Dienstag rund 40 Personen teil. Die ordentlichen Geschäfte wurden rasch abgehandelt, um Zeit für das Hauptthema des Abends, das Referat von SVS-Vorstandsmitglied Oskar Michel mit dem Titel "Bekämpfung der Volksinitiative ‚Für den Schutz vor Waffengewalt'" zu haben.

Es sei vorweggenommen: Da wurde nicht polemisiert, sondern sachlich und gründlich informiert. SVS-Präsident Othmar Albertin: "Bei dieser Initiative geht es aus unserer Sicht um die Existenz des Breitensports im Schiesswesen." Es gab eine Auslegeordnung. Fakten wurden genannt und die Auswirkungen einzelner Abschnitte des neuen Verfassungsartikels bei einer Annahme der Initiative gezeigt. Am Schluss wurden die Vereinsvorstände gebeten, die Basis zu informieren und für die Abstimmung zu mobilisieren.

Die Falschen im Visier

"Stopp dem Waffenmissbrauch", laute eine der Forderungen der Initianten, erklärt Michel. "Da stellt sich die Frage, weshalb auf die Leute losgegangen wird, die keinen Missbrauch betreiben. Damit gemeint sind die vielen zehntausend Schiessenden, denen durch die Forderungen, die Armeewaffen in gesicherten Räumen der Armee zu verwahren, und auf die Abgabe von Ordonnanzwaffen zu verzichten, die Ausübung ihres Sports praktisch verunmöglicht wird. Da sind die Falschen die Hauptbetroffenen."

Weiter: Die Konsequenzen, die sich aus einzelnen in der Initiative enthaltenen Forderungen ergäben, seien für das Schiesswesen in der Schweiz katastrophal. "Der Breitenschiesssport ist, wird die Initiative angenommen, zum Tod verurteilt. Das Obligatorische und das Feldschiessen würden abgeschafft. Schützenfeste fänden keine mehr statt, und die Schützenvereine gingen ein. Das Befürworterargument ‚Von der Initiative nicht betroffen sind verantwortungsbewusste Schützen, Jäger und Sammler' entpuppt sich als Beruhigungspille und bei näherem Hinsehen letzten Endes als leeres Versprechen."

Was dahinter steckt

Vordergründig gehe es den Initianten um die Verbesserung der "Sicherheit". Um eine fragwürdige Verbesserung, die mit der Abschaffung des Breitenschiesssports erzwungen werden soll, führte Michel in seinem Referat aus. "Was aber dahinter steckt, muss jedem klar werden, der sich die Argumente, die ‚Für den Schutz vor Waffengewalt' vorgebracht werden, wachen Geistes zu Gemüte führt", erklärte er. Die Initiative sei eine Mogelpackung. Grosse Teile der Befürworter sähen in der Initiative einen weiteren Schritt zur Abschaffung der Armee und gäben das unumwunden zu. "Den schönsten Steilpass für die Bestätigung dieser Absicht hat die SP Schweiz geliefert, die die Abschaffung der Schweizer Armee neu in ihr Parteiprogramm aufgenommen hat", so Michel.

Es falle auf, sagte Michel, wie tragische Ereignisse mit Schusswaffen, reisserisch geschildert, als Gründe für die Annahme der Initiative herhalten müssten. Gegner würden durch eine diskreditierende Wortwahl - Waffenfanatiker, Ewiggestrige! - ins Abseits gestellt und unsinnige Motive wie falsch verstandene Männlichkeit oder Gewaltverherrlichung unterstellt. Frauen würden in der Werbung für die Initiative gezielt angegangen. Ihnen werde versprochen, das Bedrohungspotenzial werde besonders für sie kleiner. Der Suizide würden weniger werden. Statistiken unterschiedlichster Herkunft müssten, mit "eigenen Berechnungen" munter vermischt, zur Unterstützung fragwürdiger Aussagen herhalten.

Alle Kräfte mobilisieren

" Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz hat eine Kampagnenleitung eingesetzt, die in allen Kantonen Komitees bestellt hat, die sie in der Bekämpfung der Initiative tatkräftig unterstützen werden", betonte Michel. "Wir können nichts anderes tun, als zu informieren, zu argumentieren, Bekannte und Verwandte im Februar überzeugen, eine Nein in die Urne zu legen und selbst abstimmen zu gehen. Wir wollen unseren Sport behalten."

Befürworter und Gegner der Initiative


Dem Befürworter-Schlagwort "Für den Schutz vor Waffengewalt" stellen die Gegner ein Nein mit dem Aufruf "Für Freiheit und Vertrauen entgegen". Zustimmung erfährt die Initiative von den Sozialisten, den Grünen und der Gruppe einer Schweiz ohne Armee (GSoA) sowie weiteren Organisationen aus linken und pazifistischen
Kreisen, Teilen von Gewerkschaften und Globalisierungsgegnern, Präventions-Organisationen und der Ärztevereinigung FMH. Gegen die Initiative sprechen sich Bundesrat und Parlament, die vier bürgerlichen Parteien FDP, CVP, SVP und BDP sowie die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS), die 16 Organisationen mit 250 000 Mitgliedern umfasst, und weitere Organisationen aus.

Erfüllte Forderungen

Verschiedenes, was in der Initiative enthalten ist, hat der Gesetzgeber schon realisiert. Unter anderem wurde die Taschenmunition eingezogen. Es ist möglich, die persönliche Waffe im Zeughaus zu deponieren. Bei der Rekrutierung werden bei den jungen Leuten Risikopotenzial und Gefährlichkeit abgeklärt. Ärzte und Psychologen können gefährliche Personen melden.

Zudem sind das 1999 in Kraft getretenen Waffengesetz und die dazu gehörenden Verordnungen in immer kürzeren Abständen revidiert, den EU-Vorschriften angepasst und laufend verschärft worden. Die letzte Revision des Gesetzes trägt das Datum vom 12.12. 2008, die der Verordnung das vom 28.07.2010. Die Registrierung aller legalen Waffen ist längst Tatsache. Gefährliche Waffen sind schon heute verboten. Die aktuelle Waffengesetzgebung genügt.

Definitive Fassung des Initiativtextes

Eidgenössische Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt"

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 107 Sachüberschrift und Abs. 1

Sachüberschrift

Kriegsmaterial

1 Aufgehoben

Art. 118a (neu) Schutz vor Waffengewalt


1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Dazu regelt er den Erwerb, den Besitz, das Tragen, den Gebrauch und das Überlassen von Waffen, Waffenzubehör und Munition.

2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für:

a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;

b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;

c. das Sportschützenwesen;

d. die Jagd;

e. das Sammeln von Waffen.

3 Besonders gefährliche Waffen, namentlich Seriefeuerwaffen und Vorderschaftrepetierflinten (Pump Action), dürfen nicht zu privaten Zwecken erworben und besessen werden.

4 Die Militärgesetzgebung regelt den Gebrauch von Waffen durch die Angehörigen der Armee. Ausserhalb des Militärdienstes werden die Feuerwaffen der Angehörigen der Armee in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt. Angehörigen der Armee dürfen beim Ausscheiden aus der Armee keine Feuerwaffen überlassen werden. Das Gesetz regelt die Ausnahmen, namentlich für lizenzierte Sportschützen.

5 Der Bund führt ein Register für Feuerwaffen.

6 Er unterstützt die Kantone bei Aktionen zum Einsammeln von Feuerwaffen.

7 Er setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass die Verfügbarkeit von Kleinwaffen und leichten Waffen eingeschränkt wird.


Es geht um die Existenz des Schiesssports: Othmar Albertin (links) und Oskar Michel rufen die Schützenvereinspräsidenten des Sarganserlandes zum Kampf gegen die Volksinitiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" auf.



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